Mindestlöhne für Hausangestellte
Die tripartite Kommission (TPK) des Bundes zum Vollzug der flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit hat an ihrer Sitzung vom 13. November 2009 entschieden, dem Bundesrat den Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit Mindestlöhnen für in Privathaushalten angestellten Personen zu beantragen. Nach einer öffentlichen Anhörung Anfang 2010 wird das EVD dem Bundesrat eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Der Normalarbeitsvertrag (NAV) gemäss Artikel 360a OR soll anwendbar sein auf Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten in privaten Haushalten mit einem

Personenfreizügigkeit treibt Löhne nach oben
Mindestbeschäftigungs- grad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. Ausgenommen sind insbesondere Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse, jugendliche ,Babysitter” sowie enge Verwandte und Partner. Auch Hausangestellte in landwirtschaftlichen Haushalten fallen nicht darunter.
Mindestlöhne zwischen CHF 18.90 und CHF 22.90
Als Mindestlohn für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung schlägt die TPK Bund einen Brutto-Lohn von CHF 18.90 in der Stunde vor. Für ungelernte Angestellte mit vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft soll der Brutto-Lohn CHF 20.50 pro Stunde betragen, und für gelernte Hausangestellte (mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis) wird ein solcher von CHF 22.90 vorgeschlagen.