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Rapperswil-Jona: Meldepflicht im neuen Polizeireglement

Im neuen Polizeireglement der Stadt Rapperswil-Jona ist in Art. 20 festgehalten, dass Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet sind, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haushalt oder Haus innert 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden. Die gleiche Meldepflicht obliegt den Vermietern von Geschäftslokalen. Diese Meldungen ersetzen die persönliche Meldepflicht nicht.

Mit dem Versand der Grundsteuerrechnungen hatten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eine entsprechende Aufforderung erhalten, der Meldepflicht im Sinne des neuen Polizeireglements nachzukommen. Erfahrungen zeigen immer wieder, dass einzelne Personen die entsprechende persönliche Meldung nicht vornehmen. Deshalb ist das Einwohneramt für die Umsetzung der neuen Bestimmung im Polizeireglement auf die Unterstützung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer angewiesen.

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1 Kommentar zu “Rapperswil-Jona: Meldepflicht im neuen Polizeireglement”

  1. m.schyder sagt:

    meiner meinung nach war das immer so in den allermeisten kantonen, dass der vermieter den neuen mieter mittels formular an die einwohnerkontrolle melden musste. dann wurde diese auflage vor einigen jahren aufgegeben und jetzt kommt sie wieder neu.

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