Schweiz Magazin - Das Schweizer Nachrichten online Magazin: Militäranlage Bettwil als Asylunterkunft nicht geeignet Militäranlage Bettwil als Asylunterkunft nicht geeignet ================================================================================ Editor on 12/01/2012 21:40:00 Der Regierungsrat hat seine Zustimmung zur Nutzung der Militäranlage Bettwil als Aslyunterkunft des Bundes von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig gemacht, unter anderem von deren rechtlicher Realisierbarkeit. Das Bundesamt für Migration (BFM) ging aufgrund seiner rechtlichen Abklärungen davon aus, dass die zivile Mitbenutzung der Militäranlage in Bettwil durch achtzig bis hundert Asylsuchende während sechs Monaten ohne Baubewilligung möglich sei. Von der Gemeinde Bettwil und dem Komitee gegen die Asylunterkunft in Auftrag gegebene Gutachten kommen zum Schluss, dass die Umnutzung der ausserhalb der Bauzone liegenden Grossanlage erstens bewilligungspflichtig und zweitens nicht bewilligungsfähig sei. Angesichts der unterschiedlichen Rechtsauffassungen hat der Regierungsrat bei seinem Rechtsdienst ein Gutachten zur Rechtslage eingeholt. Dieses kommt zum Schluss, dass mangels bundes- oder kantonalrechtlicher Sonderregelungen die allgemeinen Grundsätze des Baurechts gelten. Das BFM plante eine erhebliche Vergrösserung der Unterbringungskapazität, was zwingend ein Baubewilligungsverfahren erfordert. Der Rechtsdienst des Regierungsrats ist der Auffassung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, um eine entsprechende Baubewilligung zu erteilen. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Beurteilung an. Der Gemeinderat Bettwil und das Bundesamt für Migration sind vom Regierungsrat über den Sachverhalt und das weitere Vorgehen informiert worden. Die gemeinsame Arbeitsgruppe wird sich in Kürze an der nächsten Sitzung mit dem Gutachten des Rechtsdiensts des Regierungsrats auseinandersetzen.