Schweiz Magazin - Das Schweizer Nachrichten online Magazin: Neugestaltung der Schweizer Hochschullandschaft beschlossen Neugestaltung der Schweizer Hochschullandschaft beschlossen ================================================================================ Editor on 31/08/2010 16:30:00 Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) schloss an ihrer heutigen Sitzung die Detailberatung des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes ab. Sie nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Das Geschäft wird in der Herbstsession im Ständerat behandelt. Intensiv diskutiert wurde ein Minderheitsantrag (Voraussetzungen für die institutionelle Akkreditierung). Dieser verlangt, dass die Hochschulen die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Absolventen evaluiert. Im Grundsatz wurde diese Forderung begrüsst. Bedenken geäussert wurden im Hinblick auf die Gründung neuer Fachhochschulen, die sich um eine Akkreditierung bemühen müssten, ohne Aussagen zur Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Absolventinnen machen zu können oder hinsichtlich nicht linear verlaufender Karrieren, die zum Zeitpunkt des Studienabschlusses noch nicht vorhersehbar seien. Befürchtet wurde auch eine zu grosse Autonomieeinschränkung der Hochschulen. Die Kommission lehnte daher diesen Antrag mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die Forderung aufzunehmen. Eine Minderheit verlangte die Streichung der Finanzplanung auf gesamtschweizerischer Ebene, wie auch der entsprechenden Planungsvorgaben bei den Hochschulen und der Rektorenkonferenz. Nach diesem Modell würde die Hochschulkonferenz Bund und Kantonen nicht mehr mitteilen, welche Mittel für die Zielerreichung notwendig sind. Die Minderheit befürchtete, dass die vorgesehene Finanzplanung zu einem administrativen Mehraufwand führen werde, verlange sie doch eine grössere Koordination zwischen Hochschulen, Rektorenkonferenzen, Bund und Kantonen. Zudem bestehe die Gefahr, dass mit der Bundesratsversion die Hochschulautonomie eingeschränkt werde. Im Sinne einer erfolgreichen hochschulpolitischen Koordination erachtet eine Mehrheit es dagegen als zwingend, dass die finanziellen Planungsvorgaben mitberücksichtigt werden und lehnt den Minderheitsantrag mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Ein Antrag forderte, dass die „Qualität der Ausbildung“ als weiteres Kriterium für die Bemessung der finanziellen Beiträge ins Gesetz aufgenommen werden solle. Die Kommissionsmitglieder diskutierten darüber, ob es genüge, bei der Bestimmung der Referenzkosten die Qualität der Lehre zu betonen, oder ob diese auch bei den Bemessungsgrundsätzen Erwähnung finden solle. Umstritten war hierbei die Frage, wie Qualitätskriterien für die Ausbildung festgelegt werden können. Die Mehrheit war dennoch der Ansicht, dass der Qualität der Ausbildung eine hohe Priorität zukommen solle und entsprechend im Gesetz verankert sein solle. Sie stimmte dem Antrag deshalb mit 8 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen zu. Eine Minderheit hält an der Version des Bundesrates fest und erachtet sie die Qualitätsvorgaben im Gesetz als ausreichend. Die Kommission beriet ausserdem zwei Rückkommensanträge. Nach erneuter Diskussion beschloss sie, dass je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Mittelbaus und des Lehrkörpers mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz teilnehmen soll. Geregelt wird auch die Mitwirkung des Hochschulrats an der Studienprogrammgestaltung der Fachhochschulen. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, diesen Absatz zu streichen, da er die Autonomie der Fachhochschulen beschneide. Eine zweite Minderheit fordert aus demselben Grund die Streichung des gesamten Artikels. Die Mehrheit folgt dem bundesrätlichen Entwurf, der die Profilbildung der noch jungen Fachhochschulen unterstützen will.