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Thurgau: Gegen Masern impfen lassen

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image Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Vom 21. April bis 27. April 2012 beteiligt sich die Schweiz das vierte Jahr in Folge an der Europäischen Impfwoche der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit dem Schwerpunkt «Masernimpfung». Nachdem im Jahr 2011 erneut die Maserninfektionen im Kanton Thurgau zugenommen haben, empfiehlt der kantonsärztliche Dienst, dass sich die Bevölkerung vermehrt gegen Masern impfen lassen soll.

Die von der WHO ursprünglich festgesetzte Frist (Ende 2010) für die Elimination der Masernkrankheit musste bis Ende 2015 verlängert werden. In Nord- und Südamerika (seit 2002) und in Australien ist die Krankheit bereits ausgemerzt. Die Schweiz befindet sich jedoch im Rückstand. Um eine Elimination zu erreichen, ist eine Durchimpfrate von mindestens 95 Prozent nötig. Im Thurgau liegt diese für Masern bei lediglich 85 Prozent. Masern ist eine Krankheit, die ausrottbar ist, wenn deren Übertragung weltweit definitiv unterbrochen werden kann. Masern sind nicht zu unterschätzen; auch in Europa führen sie in rund zehn Prozent der Fälle zu ernsthaften Komplikationen und können bleibende gesundheitliche Schäden hinterlassen.
 
Gemäss schweizerischer Impfempfehlung soll jede Person mit zwei Dosen MMR-Impfstoff geimpft sein. Eine Nachholimpfung wird Jugendlichen und Erwachsenen empfohlen, die nie oder unvollständig geimpft wurden. Die Bekämpfung von Infektionskrankheiten durch Impfungen ist ein wichtiger Beitrag zur Solidarität, da so Personen geschützt werden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wie etwa Säuglinge, schwangere Frauen oder Immungeschwächte.
 
Zwei weitere Impfungen empfohlen
Der kantonsärztliche Dienst macht auf zwei weitere Impfungen aufmerksam. Seit 2008 besteht im Rahmen des kantonalen Impfprogramms die Möglichkeit, dass sich Mädchen und Frauen von elf bis 19 Jahren kostenlos gegen HPV-Infektionen impfen lassen können. Bis Ende 2012 gilt dieses Angebot auch für Frauen von 20 bis 26 Jahren. Die Impfung reduziert das Auftreten von Gebärmutterhalskrebs und schützt vor durch Geschlechtsverkehr übertragbaren Genitalwarzen. Die Impfung ersetzt die gynäkologische Vorsorge der Untersuchung durch Abstrich jedoch nicht.
 
Der Kanton Thurgau zählt zu jenen Kantonen, die durch die von Zecken übertragene Frühsommer-Hirnhautentzündung gefährdet sind. Es wird vorausgesagt, dass durch den kalten Winter vermehrt Zecken überleben konnten und wir eine grössere Zahl in diesem Jahr zu erwarten haben. Der kantonsärztliche Dienst empfiehlt daher allen Thurgauerinnen und Thurgauern die Zeckenimpfung (FSME-Impfung).

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