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Neuraltherapie definitiv in der Grundversicherung

Die Neuraltherapie ist in diesem Provisorium nicht dabei aus folgendem Grund: Die Neuraltherapie (lokal/segmental) gilt als Schulmedizin, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit unumstritten ist. Sie ist explizit in der Grundversicherung als leistungspflichtig aufgeführt (seit dem 1.7.2011, definitiv und ohne zeitliche Limitation).

Zu evaluieren wäre nur ein Teil, der die Neuraltherapie ergänzt, die sogenannte Störfeld-Therapie (nach Huneke). Da diese jedoch vor allem den Zahn-Kieferbereich betrifft und wir die Übernahme der Zahnarztkosten nicht beantragen, verzichtet die Schweizerische Ärztegesellschaft für Neuraltherapie (SANTH) auf die weitere Evaluation der Störfeld-Therapie.