Änderung des DBA mit Griechenland in Kraft getreten
Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Griechenland unter anderem vereinbart, dass Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen oder an Gemeinwesen künftig von der Quellensteuer befreit werden. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Zinsen wird von heute 10 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt. Im revidierten DBA mit Griechenland konnte zudem eine Schiedsgerichtsklausel aufgenommen werden. Diese trägt zur definitiven Vermeidung der Doppelbesteuerung bei.
Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung. Das Änderungsprotokoll wurde von den Parlamenten beider Länder genehmigt.
