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SNB: Bundesrat veröffentlicht Dokumente

Die Bundespräsidentin hat auf Grund der erhaltenen Informationen eine Ad-hoc-Delegation des Bundesrates zu dieser Angelegenheit zu einer Sitzung einberufen. Nachdem Herr Hildebrand über die Behauptungen persönlich ins Bild gesetzt worden war, hat er von sich aus angeboten, alle seine Bankverbindungen offen zu legen.

Da der Bundesrat Wahlbehörde des Direktoriums der SNB ist, hat die Delegation des Bundesrates, mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit der SNB und mit dem Einverständnis von Herrn Hildebrand, entschieden, Kurt Grüter und Michel Huissoud, den Direktor und den Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, ad personam zu beauftragen, sämtliche Bankkonten von Philipp Hildebrand und von den Mitgliedern seiner Familie zu prüfen und zu beurteilen, ob es Transaktionen gab, die mit Blick auf die Funktion von Herrn Hildebrand problematisch sein könnten.

Die Revision hat keinerlei Hinweise auf Transaktionen gefunden, die die Kenntnis vertraulicher Tatsachen ausgenutzt oder die Regeln der SNB verletzt hätten.
Der Bankrat der SNB ist das Aufsichtsorgan über die SNB. In dieser Funktion hat der Bankrat bei PricewaterhouseCoopers (PwC) eine externe Prüfung in Auftrag gegeben. Diese Prüfung kommt zu den gleichen Ergebnissen; die SNB hat diese Ergebnisse am 23. Dezember 2011 kommuniziert. Der Bankrat hat daraufhin seine Untersuchung abgeschlossen.

Der Bundesrat hat am 23. Dezember Philipp Hildebrand und Hansueli Raggenbass, den Präsidenten des Bankrats der SNB, angehört. An der Bundesratssitzung vom 23. Dezember wurde das Thema erwähnt. Der Bundesrat sieht keinerlei Gründe, an den Resultaten der Prüfungen zu zweifeln. Er hat Herrn Hildebrand sein Vertrauen ausgesprochen.

Revisionsbericht als PDF