Fluglärm: Treffen der Arbeitsgruppe Schweiz - Deutschland
1. Einer vertraglichen Lösung des Jahrzehnte währenden Konflikts zwischen beiden Staaten um den Flughafen Zürich wird der Vorzug vor einseitigen Massnahmen gegeben.
2. Beide Seiten sind sich darin einig, dass eine Vereinbarung alle aus heutiger Sicht strittigen Punkte regeln muss, um Rechtsfrieden auf beiden Seiten zu schaffen.
3. Die Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass die deutsche Bundesregierung die Zahl der Anflüge über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich deutlich reduzieren will; demgegenüber bevorzugt die Schweiz eine Lösung mit einer Lärmobergrenze.
4. Deutschland nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz bei den Sperrzeiten für Anflüge über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich eine flexiblere Regelung, insbesondere am Morgen, haben möchte; demgegenüber will Deutschland die heutigen Sperrzeiten beibehalten.
5. Die Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass Abflüge in deutsches Hoheitsgebiet auch künftig nicht unter 15.000 Fuss (ca. 4.600 m) erfolgen sollen.
6. Beide Seiten sind grundsätzlich übereingekommen, dass die deutsche Bevölkerung bzw. deren Interessenvertreter zukünftig bei für sie relevanten Massnahmen am und um den Flughafen Zürich grundsätzlich wie die schweizerische Bevölkerung mitwirken kann.
7. Beide Seiten sind sich einig, dass die Flugstreckenführung im europäischen Streckennetz grundsätzlich beibehalten wird.
8. Den Erlass einseitiger Massnahmen während der Gesprächsphase schliessen beide Seiten aus. Die Gespräche um eine einvernehmliche Lösung sollen spätestens bis Ende 2011 abgeschlossen werden.
Die Arbeitsgruppe wird innerhalb der nächsten Wochen erneut zusammenkommen. Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), und Gerold Reichle, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Der schweizerischen Delegation gehören auch Vertreter des Kantons Zürich und der Flughafen Zürich AG an, auf deutscher Seite nahmen Vertreter des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Waldshut teil.
