Kein Weiterzug des Urteils in Sachen OC Oerlikon
Nach einer eingehenden Analyse der Urteilsbegründung verzichtet das Eidgenössische Finanzdepartement EFD darauf, den Entscheid vor Bundesgericht anzufechten.
Unabhängig vom Verfahrensausgang begrüsst das EFD die Tatsache, dass das Bundesstrafgericht in der Begründung dieses Urteils verschiedene offene Rechtsfragen im Bereich der börsengesetzlichen Meldepflicht zum ersten Mal gerichtlich geklärt hat.
