Spender fü Wahl- und Abstimmungskämpfe sollen geheim bleiben
Die Fraktion SP/Junge SP im Kanton Solothurn verlangt mit einem Auftrag mehr Transparenz in der kantonalen und kommunalen Politik. Die vorberatende Justizkommission spricht sich jedoch dagegen aus. Es soll keine Pflicht zur Offenlegung von Spenden für den Wahl- und Abstimmungskampf geben.
Für die Stimmberechtigten ist es oftmals schwer nachvollziehbar, welche Konzerne, Verbände, Privatpersonen oder Vereine das Resultat bei Wahlen oder Abstimmungen finanziell oder ideell beeinflussen. Aus diesem Grund fordert die Fraktion SP/Junge SP eine Offenlegungspflicht der Finanzierungsquellen.
Die Mehrheit der Justizkommission des Kantonsrats (JUKO) lehnt dieses Ansinnen jedoch ab. Sie ist der Ansicht, dass sich eine Offenlegung auf die Spenden negativ auswirken würde, weil viele Unterstützer ihre Spenden nicht öffentlich machen wollen. Auch stünde der administrative Aufwand für die Kontrolle, Bewirtschaftung und Verwaltung der eingereichten Dokumente in keinem Verhältnis zum Nutzen der Offenlegung. Zudem wäre die Schaffung gesetzlicher Grundlagen auf kantonaler Ebene wenig sinnvoll, solange auf Bundesebene keine Regelung besteht. Eine freiwillige transparente Rechnungsregelung der
Parteien sei ausserdem bereits jetzt ohne weiteres möglich.