Keine Verpackungsanlagen beim AKW Gösgen

Beim Atomkraftwerk Gösgen wird es keine Verpackungsanlagen für radioaktive Abfälle geben. Dies hat das Bundesamtes für Energie entschieden. Der Betreiber des Atomkraftwerkes verzichtetauf konkrete Vorschläge für eine Verpackungsanlage. Der Regierungsrat des Kantons Solthurn nimmt dies erleichtert zur Kenntnis.
Im Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass die NAGRA und das Bundesamt für Energie (BFE) auf den Betriebsarealen der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt den Bau einer Verpackungsanlage für radioaktive Abfälle prüfen wollen. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn übte damals scharfe Kritik am Vorgehen von NAGRA und BFE.
Im vorangehenden Verlauf des Sachplanverfahrens war das Gelände des Atomkraftwerk Gösgen als Standort für Oberflächeninfrastrukturen nie zur Diskussion gestanden. Stets war von Verpackungsanlagen in unmittelbarer Nähe zu den Deponiestandorten oder allenfalls im Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen die Rede gewesen. Nach Vorabklärungen verzichtet der Betreiber des Atomkraftwerkes nun jedoch auf konkrete Vorschläge zu einer Verpackungsanlage auf dem Gelände des AKW Gösgen - und das Bundesamtes für Energie sieht von einer möglichen Verpackungsanlage für radioaktive Abfälle bei den Atomkraftwerken Gösgen und Leibstadt ab.
Dies nimmt der Solothurner Regierungsrat mit Erleichterung zur Kenntnis.