Liechtensteiner gegen mehr Demokratie
Eine Mehrheit der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner hat sich mit der Ablehnung der Initiative für eine Beibehaltung der verfassungsmässigen Kompetenzen des liechtensteinischen Staatsoberhaupts ausgesprochen. Dieses Bekenntnis zum bewährten Verfassungsmodell beruht auf einer Verfassungswirklichkeit, in der das Vetorecht des Landesfürsten traditionell zurückhaltend und mit grossem Verantwortungsbewusstsein ausgeübt wird.
In diesem Sinne interpretiert die Regierung das Ergebnis der Volksabstimmung als ein klares Ja zum verfassungsmässigen Zusammenwirken von Fürst und Volk, als ein Ja zu staatspolitischer Kontinuität und als Ja zur liechtensteinischen Monarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage.
In der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist das duale System mit den beiden Souveränen Fürst und Volk als charakteristisches Element der liechtensteinischen Staatsform in Artikel 2, Absatz 1 wie folgt umschrieben: «Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage; die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt.»
Zur Volksabstimmung vom 1. Juli über das Sanktionsrechts des Fürsten sagte Fürst Hans-Adam II.: "Das Fürstenhaus hat mit Freude und Dankbarkeit zur Kenntnis genommen, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung die bisher so erfolgreiche 300-jährigen Partnerschaft zwischen Volk und Fürstenhaus fortsetzen möchte." Der Fürst dankte auch im Namen des Fürstenhauses all jenen, die sich in den letzten Wochen für den Erhalt der Partnerschaft eingesetzt hatten.
Erbprinz Alois fügte hinzu: "Durch das klare Abstimmungsergebnis ist eine gute Grundlage gegeben, um die vielen Herausforderungen zu meistern, die auf Liechtenstein warten." Er äusserte auch den Wunsch des Fürstenhauses, dass nach der Abstimmung nun alle im Land möglichst konstruktiv für eine glückliche, gemeinsame Zukunft zusammenarbeiten.



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