USA: Gerichtsverfahren gegen Deutschland
Das Berufungsgericht des elften Gerichtsbezirks der Vereinigten Staaten gab am Montag, 9. August 2010, ein Gutachten heraus, in dem bestätigt wird, dass das US-Bezirksgericht des Southern District of Florida den Antrag Deutschlands, in dem die Abweisung der Klage im Fall World Holdings, LLC gegen die Bundesrepublik Deutschland gefordert wird, da letztere die Klage als gegenstandslos betrachtet, zurückweist.
Diese Entscheidung bedeutet, dass Deutschland nicht zu souveräner Immunität bezüglich des 2008 von dem in Florida ansässigen Unternehmen World Holdings, LLC angestrengten Gerichtsverfahrens berechtigt ist. Laut der Klage soll Deutschland Schulden aus Anleihen zurückzahlen, die aus den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg stammen.
World Holdings reichte am 3. Juni 2008 eine abgeänderte Klage zu dem Fall am Bundesgericht in Miami ein, um Zahlungen aus den US-Gold-Inhaberschuldverschreibungen, bekannt als Dawes- und Young-Anleihen, die Deutschland an Tausende amerikanische und andere Investoren zwischen 1924 und 1930 herausgegeben hatte, zurückzufordern. Bei den Anleihen handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die in den Vereinigten Staaten verkauft und an der New York Stock Exchange gehandelt wurden und durch die vollständige Kreditwürdigkeit Deutschlands abgesichert waren.
World Holdings besitzt bzw. überwacht aktuell zahlreiche Dawes- und Young-Anleihen, die an US-Käufer verkauft wurden, und klagt Deutschland der Vertragsverletzung an. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die angebliche Verpflichtung Deutschlands, den ausstehenden Kapitalbetrag und die aufgelaufenen Zinsen für diese Anleihen zu bezahlen. In der Klage wird Schadenersatz in Höhe des ausstehenden Kapitals sowie der aufgelaufenen Zinsen gefordert.
"Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Gerichts", so Michael Elsner, Motley Rice-Anwalt, der World Holdings vertritt. "Wir kommen mit dem Fall nun voran, und unseren Kunden wird die Möglichkeit gegeben, die Zahlungen der Anleihen, die ihnen zustehen, einzuklagen und Deutschland haftbar zu machen."



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