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i4i gegen Microsoft

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Heute hat Microsoft wie erwartet Antrag auf Zulassung der Revision eingereicht, mit dem vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Überprüfung des Falles der Patentrechtsverletzung im Fall i4i gegen Microsoft gefordert wird. Das Oberste Gericht verfügt über die alleinige Ermessensfreiheit in dieser Hinsicht.

Loudon Owen, Aufsichtsratvorsitzender von i4i, hierzug: "Dieser nächste Schritt des Antrags war absehbar - war seit Monaten von Microsoft angekündigt worden. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass sich i4i durchsetzen wird."

Im März 2007 verklagte i4i Microsoft wegen der absichtlichen Verletzung seines US-Patents 5,787,449 ('449). Am 20. Mai 2009 befanden die Geschworenen das Patent '449 der Firma i4i für gültig und verletzt und verurteilten Microsoft zur Zahlung von Schadensersatz an i4i. Am 11. August 2009 erliess Richter Leonard Davis ein rechtskräftiges Urteil gegen Microsoft, welches zum einen eine Schadensersatzzahlung von mehr als US$ 290 Mio. an i4i beinhaltete, zum anderen eine endgültige Unterlassungsverfügung, die am 11. Januar 2010 in Kraft trat. Microsoft hat daraufhin Ende letzten Jahres erfolglos beim Bundesberufungsgericht gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, und Anfang dieses Jahres erneut erfolglos eine Neuverhandlung der Entscheidung des Berufungsgerichts verlangt.

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