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Liechtenstein: Regierung startet Spielbankkonzessionsverfahren

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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Februar 2011 mit der Genehmigung der Ausschreibungsunterlagen die Voraussetzungen für das Konzessionsverfahren zum Betrieb einer Spielbank im Fürstentum Liechtenstein geschaffen.

Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt im Internet (http:/ /www.llv.li/amtsstellen/llv-avw-fachstelle_geldspielfragen/llv-avw-fa chstelle_geldspielfragen-spielbanken.htm). Die Ausschreibungsunterlagen können beim Amt für Volkswirtschaft gegen Bezahlung einer Gebühr von 2'000 Franken angefordert werden. Gesuche um Erteilung einer Konzession sind bis zum 31. März 2011 beim Amt für Volkswirtschaft zuhanden der Regierung in deutscher Sprache einzureichen. Das Amt prüft die Konzessionsgesuche und leitet sie nach Abschluss der Prüfung an die Regierung zur Entscheidung weiter.

"Mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen ermöglicht die Regierung die rasche Umsetzung der von der Geldspielgesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten", sagt Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. "Hiervon erhoffen wir uns sowohl wirtschaftliche Impulse als auch neue Steuereinnahmen."

Die Regierung entscheidet über die Vergabe der befristeten Konzession. Das Geldspielgesetz sieht vor, dass bis zum Vorliegen eines Evaluationsberichtes nur eine Konzession vergeben wird, es besteht aber kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession.

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