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Ankündigung eines innerpalästinensischen Versöhnungsabkommens

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Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung Kenntnis vom innerpalästinensischen Versöhnungsabkommen, das am 27. April 2011 angekündigt worden ist. Er begrüsst die Rolle Ägyptens, das massgeblich zum Abschluss dieses Abkommens beigetragen hat.

Der Bundesrat unterstützt die innerpalästinensische Versöhnung als unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung des rechtmässigen Strebens Palästinas nach Selbstbestimmung. Dieses Versöhnungsabkommen entspricht den Erwartungen der palästinensischen Bevölkerung und muss zur Förderung der Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte auf dem gesamten palästinensischen Gebiet beitragen. Es muss aber auch die palästinensischen Behörden im Hinblick auf die Schaffung eines palästinensischen Staates stärken.

Bern ist der Ansicht, dass nun möglichst rasch folgende Schritte eingeleitet werden müssen: Vereinbarung einer dauerhaften Waffenruhe, Aufhebung der  Blockade des Gazastreifens und Unterzeichnung eines Abkommens über die Freilassung des israelischen Soldaten Gilad Shalit. Sie ruft alle Parteien zur engen Zusammenarbeit mit dem Nahost-Quartett auf, damit eine auf dem Völkerrecht, auf den einschlägigen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats (Resolutionen 242, 338 und 1515) und auf dem Grundsatz «Land for Peace» gründende globale Verhandlungslösung des israelisch-palästinensischen Konflikts zustande kommt.

Der Bundesrat unterstützt die Zwei-Staaten-Lösung, die auf dem Modellvertrag beruht, der von den Vertreterinnen und Vertretern der israelischen und der palästinensischen Zivilgesellschaft im Rahmen der Genfer Initiative ausgearbeitete wurde. Sie hat 2010 ein Vorgehen zur Regelung des Zugangs zum Gazastreifen vorgeschlagen, das den Sicherheitsinteressen Israels Rechnung trägt. Die Schweiz setzt sich überdies bei allen Parteien dafür ein, dass das humanitäre Völkerrecht vollumgänglich respektiert wird.

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