Guttenberg: Ermittlungen eingestellt - Bürger zahlen
In Bezug auf den Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberechtlich geschützter Werke hat die Verteidigung dem von der Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts unterbreiteten Vorschlag der Einstellung des Verfahrens zugestimmt.
Mit dieser Einstellung ist kein strafrechtlicher Schuldvorwurf verbunden, ein langwieriges Verfahren wird endgültig abgeschlossen und der von von Guttenberg freiwillig gezahlte Betrag von 20.000 Euro kommt der Deutschen Kinderkrebshilfe zu Gute.
Dreist und unverschämt: Die 20.000 Euro sind steuerabzugsfähig da es sich um eine Spende handelt. Von Guttenberg muss also nach deutschen Steuergesetzen tatsächlich nur 11.000 Euro zahlen. So werden die restlichen 9.000, wie auch die Kosten des Verfahrens, dem Volksvermögen entnommen, sprich aus Steuergeldern beglichen.
Für von Guttenberg gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Er ist nicht bestraft. Eine Registereintragung erfolgt nicht. Soweit Anzeigen wegen Betrugs, Untreue und des Missbrauchs von Titeln erfolgt sind, sollen diese jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage entbehren.



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