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Nein zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»

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Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist, hat grundlegende Verbesserungen für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung bewirkt. Die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen», die am 23. September zur Abstimmung kommt, will die heutige, breit akzeptierte Regelung verschärfen. Bundesrat und Parlament halten den bestehenden Schutz jedoch für ausreichend und empfehlen, die Volksinitiative abzulehnen.

Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen verbietet das Rauchen seit dem 1. Mai 2010 in sämtlichen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. So sind heute Spitäler, Schulen oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs in der ganzen Schweiz rauchfrei. Für das Gastgewerbe sind Ausnahmen vorgesehen: Kleine Betriebe mit einer Grösse bis 80 Quadratmetern dürfen als reine Raucherbetriebe geführt werden, sofern sie gewisse Auflagen erfüllen und über eine Bewilligung der kantonalen Behörden verfügen. Auch Raucherräume (Fumoirs) sind zulässig. In diesen Raucherbetrieben dürfen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten, die ihre schriftliche Zustimmung dazu gegeben haben.

Diese Regelung hat sich in den Augen von Bundesrat und Parlament bewährt. Der Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden konnte innert kurzer Zeit markant verbessert werden. Studien belegen, dass bestimmte Herz-Kreislauf- und Atemwegerkrankungen, die im Zusammenhang mit dem Passivrauchen stehen, seit Einführung des Rauchverbotes zurückgegangen sind. Der Bundesrat ist erfreut über diese positiven Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.

Die Volksinitiative verlangt, dass das Rauchen landesweit in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und an allen Arbeitsplätzen grundsätzlich verboten wird. In der Gastronomie wären nur noch unbediente Fumoirs erlaubt.

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