Das Sanktionenrecht soll geändert werden
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates tritt auf die Revision des Sanktionenrechts im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs ein.
Die Kommission ist mit 23 zu 1 Stimmen auf die Vorlage zur Änderung des Sanktionenrechts eingetreten. Das neue, am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Straf- und Massnahmensystem war von Anfang an anhaltender Kritik vor allem aus der Praxis ausgesetzt.
Im Jahr 2009 nahm der Nationalrat in einer ausserordentlichen Session mehrere Motionen an, die eine Revision dieses Systems verlangten. Die Vorlage des Bundesrates sieht nun zwei grössere Änderungen vor: Zum einen sollen Geldstrafen nur noch unbedingt und nur noch bis zu 180 statt wie bisher bis zu 360 Tagessätzen ausgesprochen werden können; zum andern sollen kurze Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten wieder möglich sein, weil bei diesen der Vorrang der Geldstrafe aufgegeben wird.
Als Alternative zum Strafvollzug in einer Vollzugsanstalt soll zudem der Einsatz der elektronischen Überwachung mittels elektronischer Fussfesseln angeordnet werden können. Die Kommission begrüsst grossmehrheitlich die Stossrichtung der Vorlage. Eine Minderheit ist jedoch der Ansicht, dass diese Revision in die falsche Richtung zielt und es nicht sinnvoll ist, das System nur kurz nach dessen Inkrafttreten zu ändern.
Die Kommission wird die Detailberatung an ihren nächsten Sitzungen fortführen.



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