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Keine Wiedergutmachung für "Administrativ versorgte Menschen"

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Bis in die jüngere Vergangenheit bestand in der Schweiz die Praxis administrativer Versorgungen. Zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte fordert die Kommission eine Rehabilitierung der Betroffenen durch die Bundesversammlung.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nahm einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 11.431 an. Diese verlangt die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen, d.h. Personen, welche bis 1981 in der Regel von Verwaltungsbehörden aufgrund von Tatbeständen wie „Arbeitsscheue“, „lasterhaftem Lebenswandel“ oder „Liederlichkeit“ in Anstalten (oftmals Strafanstalten) eingewiesen wurden. Den Betroffenen war der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung in vielen Fällen verwehrt.

Die Kommission schlägt vor, dass die Bundesversammlung das den administrativ versorgten Personen widerfahrene Unrecht als solches anerkennt und diese Anerkennung im Rahmen eines Bundesgesetzes festhält. Mit diesem Gesetz soll zudem der Bundesrat mit der historischen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen beauftragt werden. Schliesslich soll das Gesetz auch den Zugang der Betroffenen zu ihren Akten sowie deren Archivierung gewährleisten.

Eine Wiedergutmachung finanzieller Art seitens des Bundes lehnt die Kommission hingegen ab. Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen das vorgeschlagene Bundesgesetz aus. Zum Vorentwurf wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden.

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