Startseite | News | Schweiz | Waffenrecht-Broschüre wird neu aufgelegt

Waffenrecht-Broschüre wird neu aufgelegt

Schriftgrösse: Decrease font Enlarge font

Ab sofort ist die überarbeitete Broschüre ?Schweizerisches Waffenrecht? des Bundesamtes für Polizei (fedpol) erhältlich. Neben Anpassungen des Inhaltes aufgrund einer heute in Kraft tretenden Revision enthält die Broschüre Hintergrundinformationen zum schweizerischen Waffenrecht sowie zur Ordonnanzwaffe.

Das informative Nachschlagewerk erschien im November 2008 zum ersten Mal und stiess auf breites Interesse. Die aktuelle Überarbeitung drängte sich aus verschiedenen Gründen auf. Einerseits treten am heutigen 28. Juli 2010 punktuelle Anpassungen des Waffenrechtes in Kraft. Gleichzeitig sind die in der ersten Ausgabe der Broschüre erwähnten Übergangsfristen zur Meldung von Waffenbesitz in der Zwischenzeit abgelaufen. Weiter sind per 1. Januar 2010 wesentliche Neuerungen im Umgang mit der Ordonnanzwaffe in Kraft getreten.

Die Broschüre ist ab sofort unter dem Titel ?Schweizerisches Waffenrecht" erhältlich. Sie umfasst neu auch die im militärischen Waffenrecht geregelten Neuerungen zur Hinterlegung der Ordonnanzwaffe und deren Übernahme nach dem Ausscheiden aus der Armee. Weiter erläutert die Broschüre, welche Gegenstände nach schweizerischem Waffenrecht überhaupt Waffen darstellen, wie Waffen zu erwerben und welche Formalitäten zu erledigen sind, um Waffen aus der Schweiz aus- oder ins schweizerische Staatsgebiet einzuführen.

Die Broschüre ?Schweizerisches Waffenrecht" kann elektronisch via www.fedpol.ch und in Papierform via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) über www.bundespublikationen.admin.ch (Artikelnummer 403.220.d) bezogen werden.

hinzufügen zu: Add to your del.icio.us del.icio.us | Digg this story Digg
Anzeige
  • email An einen Freund versenden
  • print Druckversion
  • Plain text Klartext
Anzeige
Umfrage: ConnyLand
Acht tote Delfine in 3 Jahren aber diese Tiere müssen weiterhin die Clowns spielen für die Besucher.Wie sollte man mit ConnyLand verfahren?
Bewerte diesen Artikel
0