Post: Restmonopol wird beibehalten
Die Kommission hat sich bereits im Mai sehr knapp für die Beibehaltung des Restmonopols im Briefbereich ausgesprochen. Etwas deutlicher fiel der gestrige Entscheid gegen eine Postbank aus. Postgesetz und Postorganisationsgesetz wurden in der Gesamtabstimmung angenommen und sind bereit für die Herbstsession.
Bereits am 17. Mai 2010 ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) auf das Postgesetz eingetreten. In der Detailberatung anlässlich der Kommissionssitzungen im Mai und im Juni war vor allem die weitere Öffnung des Postmarktes sehr umstritten. Diese Frage hatte während der Wintersession bereits im Ständerat für heftige Diskussionen gesorgt und die kleine Kammer hatte der Marktöffnung schliesslich äusserst knapp zugestimmt.
Die KVF-N beantragt ihrem Rat nun, die entsprechenden Regelungen zur vollständigen Marktöffnung aus der Vorlage zu streichen. Der Bundesrat soll dem Parlament lediglich eine Evaluation über die Auswirkungen der Marktöffnung sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten, dies bis spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage genehmigt.
Auch auf das Postorganisationsgesetz ist die Kommission bereits im Mai eingetreten.Sie spricht sich die KVF-N nun gegen eine Postbank aus und bestätigt damit den mehrfachen negativen Entscheid der Räte in dieser Frage. Das heisst, dass die Post auch weiterhin keine Hypotheken und Kredite in eigenem Namen vergeben darf. Auch eine Postbank „light“ – die Vergabe von Krediten nur im Inland – lehnt die Kommission ab. Die Mehrheit ist der Meinung, dass es in der Schweiz bereits genügend Anbieterinnen Hypotheken und Kreditengibt. Die Minderheit hingegen argumentiert, dass es für die Postfinance sicherer ist, Kredite an KMU im Inland zu vergeben als ihr Kapital im Ausland anzulegen.
Die Kommission beantragt ausserdem, die Post von einer Anstalt in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umzuwandeln. Sie spricht sich aber dagegen aus, dass der Bund alleiniger Aktionär der Post sein soll. Er soll lediglich – wie in der Botschaft des Bundesrates vorgesehen – über die kapital- und stimmenmässige Mehrheit der Aktien verfügen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass damit eine ausreichende Kontrolle des Bundes gewährleistet ist.
Die Kommission ausserdem ab, dass die Post über sämtliche Stimmen und Aktien an der Postfinance verfügen muss. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass man den Handlungsspielraum der Postfinance nicht zu stark einschränken soll. Die Minderheit hingegen befürchtet die Privatisierung der Postfinance, wodurch die Sicherung der Grundversorgung aufs Spiel gesetzt würde. Weiter lehnt es die Kommission ab, die Post zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages mit den Personalverbänden zu verpflichten. Lediglich die Verhandlungen über einen solchen GAV sollen zwingend sein.
Mit einem Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission schliesslich, dass das Postorganisationsgesetz zusammen mit dem Postgesetz in Kraft treten soll. Das heisst, dass das POG nur in Kraft gesetzt werden soll, wenn auch das Postgesetz in Kraft tritt. Das Postgesetz hingegen könnte nach Ansicht der Kommissionsmehrheit auch unabhängig vom Postorganisationsgesetz in Kraft treten. Das POG in der Gesamtabstimmung wurde ebenfalls angenommen.
Beide Vorlagen sollen in der Herbstssession im Nationalrat behandelt werden.



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