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Libyen-Affäre: Bundesrat auf dem Prüfstand

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Nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) besteht ein öffentliches Interesse an einer möglichst raschen Abklärung der zentralen Fragen zur Funktionsweise des Bundesrates und der Bundesbehörden. Sie hat deshalb beschlossen, ihre Arbeiten auf diese Fragen zu konzentrieren und Anfang Dezember 2010 darüber Bericht zu erstatten.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen in dieser Angelegenheit und insbesondere der Fragen, welche die Erklärung der Bundespräsidentin vom 21. Juni 2010 über die geplanten Befreiungsaktionen der beiden bis vor kurzem in Libyen festgehaltenen Schweizer aufgeworfen haben, ist die GPK-S der Auffassung , dass ein öffentliches Interesse an einer raschen Abklärung gewisser zentraler Fragen zur Funktionsweise des Bundesrates und der Bundesbehörden besteht.

Damit die Kommission bis Anfang Dezember 2010 ihre Schlussfolgerungen vorlegen kann, hat sie beschlossen, ihre Arbeiten auf die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch innerhalb des Regierungskollegiums zu konzentrieren. Das Augenmerk soll dabei einerseits auf die Planung der Befreiungsaktionen, andererseits auf die Reise des damaligen Bundespräsidenten im August 2009, insbesondere im Lichte der Umstände dieser Reise, der Unterzeichnung des Schiedsvertrags und der Existenz eines vom Bundesrat erteilten Mandates gerichtet werden. Ebenfalls untersucht werden die wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeitsmodalitäten zwischen den Bundesbehörden und dem Kanton Genf.

Nachdem die GPK-S eine Interessenabwägung vorgenommen hat, ist sie zum Schluss gekommen, dass vorliegend das öffentliche Interesse an einer raschen Aufklärung  gewisser Kernfragen schwerer wiegt als der Wunsch nach einer vollumfänglichen Ausleuchtung des Krisenmanagements und seiner Weiterungen. Dies umso mehr, als beispielsweise das Schiedsgericht seine Schlüsse noch nicht gezogen hat.

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