Schweiz und Indien unterzeichnen revidiertes DBA
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Finanzminister Shri Pranab Mukherjee haben gestern in Neu Delhi das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.
Das revidierte DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind. Das Protokoll verbessert das Abkommen und fördert die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.
Gegenüber dem geltenden DBA konnte mit Indien nun eine automatische und umfassende Meistbegünstigungsklausel vereinbart werden. Die Klausel sieht vor, dass im Falle von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistung die niedrigsten Quellensteuersätze, die Indien mit einem anderen OECD-Staat vereinbart, automatisch auch für die Schweiz gelten. Sollte Indien mit einem anderen OECD-Staat den Geltungsbereich der Quellensteuer einschränken, würde diese Einschränkung durch die Klausel zudem auch automatisch für die Schweiz gelten. Neu wird auch die Besteuerung von Gewinnen von Schifffahrtsunternehmen im internationalen Betrieb durch das Protokoll geregelt und dadurch eine Doppelbesteuerung vermieden. Schifffahrtsunternehmen im internationalen Betrieb werden künftig ihren Gewinn ausschliesslich im Staat ihrer Ansässigkeit versteuern müssen.
Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über das Abkommen mit Indien zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) und die Wirtschaftschaftsverbände haben dem Abschluss des Abkommens mehrheitlich zugestimmt.



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