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MWSt-Sätze sollen reduziert werden

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Die WAK-N beantragt ihrem Rat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Parlament eine MWSt-Revision nach dem «2-Satz-Modell» zu unterbreiten.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat ihre Beratung der Vorlage zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer aufgenommen. Nachdem am 1. Januar dieses Jahres die Vorlage A der MWSt-Revision in Kraft trat, welche mit ihren rund 50 materiellen Änderungen eine Vereinfachung des Besteuerungssystems mit sich bringt, hat die Kommission die Prüfung der Vorlage B dieser Revision aufgenommen. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament am 23. Juni 2010 eine Zusatzbotschaft zur Vorlage von 2008. Darin schlägt er einen Einheitssteuersatz von 6,5% und die Aufhebung der meisten Steuerausnahmen vor. Ausnahmen sollen nur dort bestehen bleiben, wo der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder wo eine korrekte Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage technisch nicht machbar ist. Diese Ausnahmen betreffen folgende fünf Bereiche: Finanz- und Versicherungsbranche, Verkauf und Vermietung von Immobilien, Urprodukte (u.a. der Land- und Forstwirtschaft), Glücksspiele wie Wetten und Lotterien, Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens.

Die Kommission anerkennt, dass diese Revisionsvorlage mit ihren zahlreichen Vereinfachungen für steuerpflichtige Unternehmen die Rechtssicherheit verbessert, die Transparenz erhöht und die Kundenorientierung der Verwaltung verstärkt.

Aus diesen Gründen und mit dem Ziel, eine Reform auszuarbeiten, die den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt und fördert, hat die WAK-N mit 16 zu 8 Stimmen (ohne Enthaltungen) beschlossen, auf die Vorlage einzutreten.

Eine Minderheit der Kommission möchte keine Vereinfachung der Besteuerungssätze, weil in ihren Augen eine Änderung der heutigen Situation unvermeidlich zu einer Benachteiligung der Bevölkerungsschicht mit niedrigem Einkommen führen würde.

Die Mehrheit der Kommission ist sich nicht sicher, ob die Einführung eines Einheitssatzes die beste Lösung ist. Aus diesem Grund beantragt sie ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Parlament eine MWSt-Revision nach dem 2-Satz-Modell zu unterbreiten. Insbesondere möchte sie, dass in Art. 21 Abs. 2 des MWStG-Entwurfs auch folgende Bereiche als Ausnahmen aufgenommen werden: Gesundheitswesen, Bildungswesen, Kultur, Leistungen/Veranstaltungen im Sportbereich, wohltätige Institutionen. Dem reduzierten Satz unterstellen möchte sie die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe und die Beherbergung.

Eine Minderheit der Kommission sprach sich gegen diese Rückweisung aus, da die Vorlage mit den geforderten Änderungen wesentlich umgestaltet würde.

Aufgrund des bereits sehr gedrängten Programms der Herbstsession wird dieses Geschäft im Nationalrat wahrscheinlich erst in der Wintersession behandelt.

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