Bundesrat beantragt Darlehen
Die Schweiz soll sich im Umfang von 850 Millionen Franken an der Aufstockung des IWF-Treuhandfonds für Entwicklungsländer beteiligen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
Das Darlehen würde von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Verfügung gestellt. Für die fristgerechte Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens bedarf es einer Bundesgarantie, die von den eidgenössischen Räte genehmigt werden muss. Bisher ist der IWF seinen Verpflichtungen aus solchen Darlehen immer nachgekommen.
Der vom Bundesrat beantragte Betrag von 850 Millionen Franken würde einem schweizerischen Lastenanteil von rund fünf Prozent entsprechen. Das Darlehen würde von der SNB gewährt und vom IWF zu Marktbedingungen verzinst. Die fristgerechte Rückzahlung und Verzinsung müssten vom Bund garantiert werden. Dazu unterbreitet der Bundesrat nun den eidgenössischen Räten eine Botschaft.
Es wäre der dritte derartige Beitrag der Schweiz nach der Gewährung von bundesgarantierten Darlehen 1995 und 2001. Bisher ist der IWF seinen Verpflichtungen aus solchen Darlehen immer nachgekommen.



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