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Sicherer Betrieb historischer Eisenbahn-Fahrzeuge

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Fahrten mit historischen Eisenbahn-Fahrzeugen erfreuen sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Auch beim Einsatz von älterem Rollmaterial ist der sichere Betrieb zu gewährleisten. Eine neue BAV-Richtlinie präzisiert die gültigen Vorgaben für die Betriebsbewilligung historischer Fahrzeuge.

Dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ist es als Zulassungsbehörde ein grosses Anliegen, dass Fahrten mit historischem Rollmaterial möglichst vielen Besuchern Freude bereiten und gleichzeitig sicher durchgeführt werden können. Auch historische Fahrzeuge benötigen für den Einsatz auf dem schweizerischen Schienennetz eine gültige Betriebsbewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Die Fachspezialisten des BAV prüfen vor Erteilen der Betriebsbewilligung die beantragten Fahrzeuge auf ihre Betriebstauglichkeit. Die zu erfüllenden Anforderungen werden dabei risikoorientiert festgelegt. Zur Verbesserung der Effizienz hat das BAV neu eine Richtlinie "Zulassung historischer Fahrzeuge" erstellt. Sie beschreibt die Bedingungen und das Vorgehen zur Zulassung historischer Fahrzeuge. So sind beispielsweise historische Fahrzeuge für Fahrten auf dem normalen Streckennetz mit einer technischen Mindestausrüstung nachzurüsten.

Die Richtlinie trat am 1. September 2010 in Kraft und ist auf der BAV-Homepage für alle Interessierten abrufbar.

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