Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten rückläufig
Im ersten Halbjahr 2010 sind bei den Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten insgesamt 15`506 Schlichtungsbegehren neu eingegangen, dies sind 1`603 weniger als im zweiten Halbjahr 2009.
Als massgebende Vergleichsbasis muss allerdings in erster Linie das gleiche Halbjahr des Vorjahres (erstes Halbjahr 2009) verwendet werden. Bei diesem Vergleich ergibt sich ein Rückgang der Anzahl der Begehren von 16`888 auf 15`506, das sind 1`382 Begehren oder 8.18 Prozent weniger.
In 8`039 Fällen kam es zu einer Einigung zwischen den Parteien, dies entspricht 46.08 Prozent der erledigten Fälle. In 3`103 Fällen, bzw. 17.79 Prozent, wurde keine Einigung erzielt. In 1'144 Fällen wurde ein Entscheid getroffen, dies entspricht 6.56 Prozent der erledigten Fälle. 5'160 Fälle wurden durch Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit, Rückzug oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt (29.58 Prozent).
8`026 Fälle waren am Ende des ersten Halbjahres 2010 noch pendent.



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