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Söldnerfirmen werden verboten

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Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates nahm fünf Motionen an, die den Bundesrat beauftragen, die einschlägigen Rechtsgrundlagen entsprechend zu ändern. Ferner beantragt sie mit 19 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine Motion des Ständerates anzunehmen, welche die Einführung eines Bewilligungs- und Kontrollsystems für Sicherheitsfirmen verlangt.

Die Kommission unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates zur Regelung der von der Schweiz aus tätigen privaten Sicherheitsfirmen. Sie möchte allerdings über die Massnahmen hinausgehen, wie sie der Bundesrat in seinem Bericht vom 16. Februar vorsieht. Die SiK-N will Unternehmen, die Söldnerverbände betreiben oder die Absicht haben, dies zu tun, jegliche Tätigkeit auf Schweizer Staatsgebiet verbieten. Zudem sprach sich die Kommission für die Einführung eines Zulassungssystems (Bewilligungspflicht bzw. Lizenzsystem) für private Sicherheitsfirmen aus, die ihre Dienste von der Schweiz aus in Krisen- und Kriegsgebieten anbieten, wie dies auch in der Motion der SiK-S verlangt wird.

Die Kommission begrüsst den Bericht des Bundesamtes für Justiz vom Dezember 2010, ist aber der Meinung, dass das zu diesem Zeitpunkt vom Bundesrat gutgeheissene System zu wenig weit geht. Dieses sieht folgende vier Regelungsinhalte vor: die Pflicht zur Information der zuständigen Behörde; das Verbot bestimmter Aktivitäten; die Gesetzesunterstellung der in der Schweiz niedergelassenen Gesellschaften mit Beteiligungen an im Ausland tätigen privaten Sicherheitsfirmen; die Schaffung administrativer und strafrechtlicher Sanktionen für Widerhandlungen.

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