Personenfreizügigkeit: Jetzt kommen die Lohndrücker
Ab 1. Mai 2011 kommen die Staatsangehörigen der EU-8 erstmals in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Hundertausende wollen monatlich in die EU auswanderen. Zehntausende davon wollen in die Schweiz kommen. Als Sicher gilt jetzt schon: es wird einen freien Fall der Löhne in vielen Bereichen geben und die Zahl der Wohnbevölkerung wird explodieren.
Der Bundesrat hat die Teilrevision der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (VEP) gutgeheissen.
Am 1. April 2006 wurde das Freizügigkeitsabkommen (FZA) auf die Staaten ausgedehnt, die der EU 2004 beigetreten waren, also auf die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik (EU-8). Am 1. Juni 2009 wurde das FZA auf die Staaten ausgedehnt, die der EU 2007 beigetreten waren, also auf Bulgarien und Rumänien (EU-2).



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