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Too-big-to-fail: Kommission beschliesst Eintreten

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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates ist einhellig zum Schluss gekommen, dass Gesetzgebungsbedarf besteht und ist deshalb auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission anerkennt damit die Problematik der so genannten too-big-to-fail Finanzinstitute.

Die Schieflage einer der zwei Schweizer Grossbanken kann das Funktionieren des gesamten Finanzsystems bedrohen und damit die Schweizer Volkswirtschaft gefährden. Der Staat ist praktisch gezwungen, rettend einzugreifen, da das Unternehmen „too big to fail“ (TBTF: „zu gross, um zu scheitern“) ist. Es verfügt damit über eine implizite Staatsgarantie (diese wird von einigen Experten auf 5 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt). Ein zentraler Sanktionsmechanismus des Marktes ist ausgehebelt.

Die Kommission begrüsst die Vorlage in ihren Grundzügen. Diese stützt sich auf den Bericht der Expertenkommission und sieht als Kernmassnahmen strengere Eigenmittelanforderungen sowie organisatorische Massnahmen vor, die bei drohender Insolvenz eine Weiterführung der systemrelevanten Funktionen gewährleisten. Die Kommission ist der Auffassung, dass mit diesen Massnahmen zwar immer noch ein Restrisiko besteht, sie aber durchaus präventive bzw. kurative Wirkung haben können.

Sehr eindeutig (mit 12 zu 1 Stimmen) lehnte die Kommission einen Antrag ab, wonach der Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen werden sollte mit dem Auftrag, die Vorlage so zu ändern, dass sie nicht über die Vorschläge der Expertenkommission hinausgeht und der Konkurrenzfähigkeit des Bankenplatzes Schweiz gebührend Rechnung trägt. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Punkte in der Detailberatung aufgegriffen werden können und eine Rückweisung nicht gerechtfertigt ist.

Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung am 16. Mai die Detailberatung vornehmen.

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