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Radio- und Fernsehgebühren: Kleine Betriebe sollen befreit werden

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Die KVF des Nationalrates hält am Grundsatz einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und Betriebe fest. Zur Präzisierung hatte der Ständerat die Motion ergänzt, indem er kleine Betriebe ausdrücklich von der Gebührenpflicht ausnahm. Die Kommission stimmte der Motion mit dieser Präzisierung zu. Dafür werden Gebühren auch für Internet und Handy erhoben.

Die Kommission hatte im Februar 2010 beschlossen den Bundesrat mittels Motion zu einer Änderung des heutigen Modells der Radio- und Fernsehgebühren zu beauftragen. Das heutige System, das im Wesentlichen auf die Empfangsgeräte abstellt, hat sich angesichts des technologischen Wandels als überholt herausgestellt.

Die neue Abgabe soll geräteunabhängig von allen Haushalten und Betrieben getragen werden. Die Kommission wollte aber für kleine Betriebe und aus sozialpolitischen Gründen eine Gebührenbefreiung ermöglichen. Der Nationalrat hat die Motion der KVF in der Herbstsession 2010 mit 96 zu 71 Stimmen angenommen.

Kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe sollen von der Gebührenpflicht befreit sein. Der Ständerat hat die so geänderte Motion in der Frühjahrssession 2011 einstimmig angenommen.

Hingegen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Natalie Rickli keine Folge gegeben, auf Radio- und TV-Zwangsgebühren für Internet und Handy zu verzichten.

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