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Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 2,75 Prozent

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Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,75 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz per 30. Juni 2011 ist gegenüber dem Vorquartal von 2,54 Prozent auf 2,51 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit weiterhin 2,75 Prozent, da der Durchschnittszinssatz nicht auf oder unter den für eine weitere Anpassung relevanten Wert von 2,43 Prozent gesunken ist.

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