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Viel zu tun für die Schlichtungsbehörden

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Bei den paritätischen Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtangelegenheiten wurden im ersten Halbjahr 2011 14‘395 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2010 sind dies 58 Neueingänge mehr. 7‘510 Verfahren aus dem Jahre 2010 waren indes hängig. Zu behandeln waren damit 21‘905 Verfahren.

Insgesamt wurden bis Ende des aktuellen Semesters 13‘746 Fälle erledigt (im zweites Halbjahr 2010 14‘537 Fälle), entweder nach neuem oder nach altem Recht. 8‘159 Fälle waren am Ende des ersten Halbjahres 2011 noch pendent (am Ende des zweiten Halbjahres 2010 7‘955 Fälle).

Erledigte Fälle

Eine Einigung zwischen den Parteien (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug) wurde in 6‘138 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 44,7 Prozent der erledigten Verfahren.
Bei 2‘078 Verfahren wurde eine Nichteinigung festgestellt, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (15,1 Prozent).

In der Berichtsperiode wurden zudem 376 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen (2,7 Prozent der erledigten Fälle). Demgegenüber wurden 278 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (2,0 Prozent der erledigten Fälle).

In 165 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken (1,2 Prozent der Fälle) wurde ein direkter Entscheid getroffen.  

4‘711 Fälle wurden anderweitig erledigt (Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht). Dies entspricht 34,3 Prozent der erledigten Fälle.

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