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Ab 2012 keine Velovignette mehr

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Ab Anfang nächsten Jahres müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velovignette ausgestattet sein. Der Bundesrat hat an der heutigen Sitzung die entsprechenden Änderungen auf Verordnungsebene beschlossen. Für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sie persönlich aufkommen müssen.

Von der Abschaffung der Velovignette profitieren auch Motorfahrzeughalter, deren Fahrzeuge bisher betreffend Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt waren: Es geht um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser oder Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h. Für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h wird die obligatorische Haftpflichtversicherung beibehalten.

Die Umstellung dürfte gut funktionieren, da die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Um jene Velofahrer, die privat nicht gegen Haftpflicht versichert sind, auf die drohende Deckungslücke hinzuweisen, wird das ASTRA eine Informationskampagne durchführen.

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