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Ehegattenbesteuerung: Bundesrat will „Heiratsstrafe“ beseitigen

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Der Bundesrat will möglichst ausgewogene und verfassungskonforme Belastungsrelationen zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren sowie zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Er hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis zur Sommerpause 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Einerseits sollen Ehepaare nicht stärker besteuert werden als Konkubinatspaare. Andererseits sollen Einverdienerehepaare nur soweit stärker als Zweiverdienerehepaare belastet werden, als es der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Mit der Revision sollen die zwei Hauptprobleme der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer gelöst werden: Die verfassungswidrige Mehrbelastung von bestimmten Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren (die so genannte „Heiratsstrafe“) und unausgewogene Belastungsrelationen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren.

Beseitigung der „Heiratsstrafe"

Diese verfassungswidrige Mehrbelastung soll mittels eines gesetzlichen Korrekturmechanismus beseitigt werden, der so genannten alternativen Belastungsrechnung. Dabei berechnet die Steuerbehörde in einem ersten Schritt weiterhin die Steuerbelastung bei gemeinsamer Veranlagung gemäss dem geltenden Verheiratetentarif. In einem zweiten Schritt errechnet sie neu eine alternative Steuerbelastung. Es werden die Erwerbs- und Pensionseinkommen individuell den Ehegatten zugewiesen, die übrigen Erträge hälftig auf die Ehegatten aufgeteilt und der Tarif für Alleinstehende angewendet. Massgebend ist sodann die tiefere der beiden errechneten Belastungen. Auf diese Weise kann die Heiratsstrafe in nahezu allen Fällen beseitigt werden.

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