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Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird verlängert

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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung per 1. Januar 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht sowie die Beibehaltung der verkürzten Karenzfrist beschlossen.

In den letzten Monaten hat sich der Schweizer Franken stark aufgewertet. Zudem haben sich die Aussichten für die internationale Konjunktur deutlich verschlechtert. Dies lässt für die Schweiz im Jahr 2012 eine markante Wachstumsverlangsamung und einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit erwarten. Die Arbeitslosigkeit dürfte auch 2013 auf höherem Niveau verharren.

In unsicheren Zeiten ist Kurzarbeit ein wirksames Mittel, um voreilige Entlassungen zu verhindern. Davon profitieren sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmungen. Die Beschäftigten bleiben im Betrieb und sind versichert. Den Unternehmen bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.

Im schwierigen Umfeld des starken Schweizer Frankens soll die verlängerte Bezugsdauer den Unternehmen zu einer grösseren Planungssicherheit verhelfen. Die Verordnungsänderung wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und gilt bis am 31. Dezember 2013.

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