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Positive Entwicklungen in Agrarabkommen Schweiz – EU

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Das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln wurde heute seitens der EU ratifiziert. Damit kann das Abkommen am 1. Dezember 2011 in Kraft treten.

Es wird dem bilateralen Agrarabkommen als zwölfter Anhang angefügt. Auch bezüglich der anderen Anhänge sind wichtige Entwicklungen im Gang, wie der Gemischte Agrarausschuss im Rahmen seiner Sitzung vom 19. Oktober festhielt.

Die Schweiz und die EU sind zufrieden mit der Anwendung des Abkommens. Sie stellen jedoch fest, dass aufgrund der aktuellen Währungsprobleme beim Käsehandel Absatzschwierigkeiten auftreten. Aus Schweizer Sicht ist der Export von Emmentaler besonders betroffen. Dank dem Käsefreihandel konnte der Export der übrigen Käsesorten (z.B. Frisch-und Weichkäse, Halbhartkäse) jedoch gesteigert und so die Einbussen beim Emmentaler weitgehend kompensiert werden.

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