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Neue Eigenmittel-Vorschriften für Schweizer Banken

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Die Schweiz will für alle Banken die Eigenmittel-Vorschriften einführen, die das internationale Regelwerk Basel III vorsieht. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD gibt die angepasste Verordnung und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die adaptierten Rundschreiben in die Anhörung.

Unter Führung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht wurde in den letzten drei Jahren das neue Regelwerk Basel III erarbeitet. Dieses verlangt von den Banken deutlich mehr und qualitativ bessere Eigenmittel. Damit sollen Verluste besser absorbiert werden können.

Vor diesem internationalen Hintergrund sollen jetzt die Schweizer Vorschriften für die Ausstattung der Banken mit Eigenmitteln revidiert und der internationale Standard Basel III übernommen werden. Das bestehende schweizerische Regime mit Kapitalpuffern, die über diese internationalen Mindeststandards hinausgehen, bleibt in Kraft.

Die neuen Vorschriften sollen am 1.1.2013 in Kraft treten und entsprechend den Übergangsfristen des internationalen Regelwerks bis Ende 2018 vollständig umgesetzt werden. Die über 300 Banken in der Schweiz sind wegen ihrer heutigen Kapitalausstattung und ihrer divergierenden Geschäftsmodelle in unterschiedlichem Ausmass betroffen: Die grössten Auswirkungen müssen die beiden Grossbanken gewärtigen, für die die inzwischen vom Parlament verabschiedete Too-Big-To-Fail-Regulierungsvorlage zusätzliche, noch strengere Vorschriften definiert. Für die daraus resultierenden Verordnungsänderungen wird das EFD im November eine eigene Anhörung durchführen.

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