Währungsvorteile: WEKO eröffnet weitere Verfahren
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat mehrere Verfahren im Zusammenhang mit der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen eröffnet. Die Verfahren gehen auf Informationen zurück, welche das Sekretariat seit August 2011 erhalten hat und bei denen der Verdacht besteht, dass unzulässige Wettbewerbsabreden die Weitergabe von Währungsvorteilen behindern oder ausschliessen.
Eine erste Untersuchung richtet sich gegen die Jura Elektroapparate AG wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten bei Haushalt- und Elektrogeräten. Eine andere gegen die Care on Skin GmbH wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten und des Online-Handels bei Kosmetikprodukten für Fachgeschäfte.
Eine Vorabklärung wegen möglicher Behinderung von Parallelimporten bei Balkonverglasungen ist seit September 2011 im Gang. Andere Vorabklärungen wegen des Verdachts von Preisbindungen im Online-Handel mit Elektrogeräten und bei Elektrovelos sind in den letzten Tagen eröffnet worden.
Die WEKO hatte am 6. Oktober 2011 über ihre gesetzlichen Möglichkeiten im Zusammen-hang mit der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen informiert und mehrere Verfahren in Aussicht gestellt. Die nun eingeleiteten Verfahren bilden dabei den Anfang; weitere Verfahren werden in den kommenden Wochen und Monaten eröffnet. Die WEKO hat bereits seit Sommer 2010 mehrere Untersuchungen und Vorabklärungen zur Problematik der Nichtweitergabe von Währungsvorteilen eingeleitet, die jetzt kurz vor dem Abschluss stehen.



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