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Unwetter im Süden: Bund beobachtet Lage

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Von Freitag bis Sonntag kündigt sich für das Simplongebiet, das Goms, die Vispertäler, und die Südschweiz intensiver Niederschlag an. Die Naturgefahren-Fachstellen des Bundes koordinieren sich und beurteilen die Lage regelmässig. Die Kantone Wallis, Tessin und Graubünden werden seit Mittwoch auf dem Laufenden gehalten und vor möglichen Hochwassern und Hangrutschungen gewarnt.

Im Vorfeld eines umfangreichen Tiefdruckgebietes mit Zentrum über dem Atlantik hat sich am Donnerstag eine Föhnlage im Alpenraum eingestellt. Bis Sonntag sind in den Alpentälern der Alpennordseite Böenspitzen bis 110 km/h zu erwarten. In der gleichen Zeitspanne fallen aufgrund eines sogenannten Südstaus zudem ergiebige Niederschläge in Teilen des Tessins und im Misox, im Simplongebiet, in den angrenzenen Gebieten des Wallis.

Die Schneefallgrenze liegt nach heutigen Erkenntnissen zwischen 2000 (am Freitag) und 2500-2800 Metern (am Samstag), das heisst, dass ein Teil der Niederschläge in den genannten Gebieten als Schnee fallen wird. Der Verlauf der Schnefallgrenze wird die Abflüsse auch in den grossen Gewässern beeinflussen. Der Lago Maggiore und der Lago di Lugano haben zur Zeit tiefe Wasserstände. In den betroffenen Gebieten ist mit Hangrutschungen und in kleineren Bächen und Flüssen mit Hochwasser zu rechnen. Den Anordnungen der Behörden vor Ort ist Folge zu leisten.

Koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen

Die zuständigen Naturgefahrenfachstellen des Bundes, MeteoSchweiz, das WSL Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF in Davos und das Bundesamt für Umwelt BAFU beobachten die weitere Entwicklung. Sie koordinieren sich, beurteilen die Lage regelmässig neu und halten ihre Einschätzungen in einem Natugefahrenbulletin fest, das auf www.naturgefahren.ch veröffentlicht wird. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen ist gewährleistet. Die Behörden der betroffenen Kantone wurden am Donnerstag, 3. November 2011, von MeteoSchweiz vor dem kommenden Ereignis gewarnt.

Bei Bedarf und in Absprache mit den betroffenen Kantonen kann der Bund auch eine Warnung an die Bevölkerung erlassen und diese über Radio und TV verbreiten lassen. Diese Mitteilung ist für Radio und TV nicht verbreitungspflichtig, weil das Ereignis regional sehr begrenzt ist.

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