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Menschenverachtend: Landesverweise für ausländische Sozialhilfebezüger

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Das FIMM Schweiz ist zutiefst darüber schockiert, dass einige Kantone den Migrant/innen die Aufenthaltsbewilligung entziehen, sobald sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das FIMM Schweiz fordert die entsprechenden Behörden auf, diese Praxis unverzüglich zu stoppen.

Das FIMM Schweiz ist zutiefst schockiert über die kürzlich bekanntgewordene Praxis einiger Kantone, bei welcher Migrantinnen und Migranten aus dem Land verwiesen werden, sobald sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sie weist die Behörden in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein solches Vorgehen diskriminierend ist, und fordern von den Kantonen die Rückkehr zur situationsabhängigen Beurteilung von ausländischen Sozialhilfebezügern.

Der Artikel 8 der Bundesverfassung hält klar fest, dass niemand wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden darf. Ausserdem hält Artikel 96 des Bundesgesetztes über die Ausländerinnen und Ausländer fest, dass die Behörden zu einer Ermessensausübung verpflichtet sind. Das heisst, dass bei einem Entzug der Aufenthaltsbewilligung immer auch die persönlichen Verhältnisse, der Grad der Integration und das Selbstverschulden der Sozialhilfeabhängigkeit mitberücksichtigt werden müssen.

Unabhängig davon ist es unmenschlich den betroffenen Personen in sozialer Not nicht nur die Hilfe zu verweigern, sondern sie auch noch aus ihrem Lebensumfeld zu entreissen und sie in die Ungewissheit zu schicken. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen ausgewiesen werden, ohne dass sie sich etwas zuschulden haben kommen lassen. Wenn eine Person aufgrund eines Arbeitsplatzverlustes, eines zu geringen Einkommens oder aus gesundheitlichen Gründen auf die Sozialhilfe angewiesen ist, dann kann sie nichts dafür, dass ihr Arbeitgeber zu tiefe Löhne zahlt, die Arbeitsplätze aufgrund der wirtschaftlichen Situation vernichtet werden oder ihre gesundheitliche Situation eine Anstellung nicht ermöglicht.

Besonders für Frauen ohne eigenes Einkommen hat eine solche Praxis schwerwiegende Folgen, zum Beispiel wenn sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, weil sie sich haben scheiden lassen und für die Kinder sorgen müssen oder der Ehepartner gestorben ist. Eine solche Situation zu bewältigen ist schon schwer genug, wenn dann auch noch die Ausweisung droht, weil man keinen Schweizer Pass besitzt, dann zeugt das von einem fragwürdigen Menschenbild, das die Behörden an den Tag legen. Sie schlagen damit den Sack, obwohl der Esel gemeint ist.

Es ist beängstigend, wenn eine Gesellschaft Menschen in Not loszuwerden versucht, anstatt ihnen die Hand zu reichen. Die Stärke einer Gesellschaft lässt sich auch daran messen, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Mit der gegenwärtigen Ausweisungspraxis von ausländischen Sozialhilfebezügern entsteht kein gutes Bild dieser Gesellschaft.

 

  • Das FIMM Schweiz fordert daher die entsprechenden Behörden auf, die Praxis zur Ausweisung von ausländischen Personen, die ihre Sozialhilfeabhängigkeit nicht selbst verursacht haben, zu stoppen.
  • Es fordert die Behörden und die Politik dazu auf, die Ursachen der Armut zu bekämpfen, statt die Sozialhilfebezüger zu bestrafen.
  • Es fordert die Einführung von Mindestlöhnen, die Bekämpfung des Lohndumpings sowie griffige Massnahmen, um die Arbeitsplätze in der Schweiz zu schützen.
  • Es verlangt ausserdem eine Politik, welche die verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Menschenrechte respektiert und die sich auf Solidarität und Gegenseitigkeit abstützt.
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