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Rega enttäuscht über Bundesgerichtsentscheid

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Die Rettungsflugwacht setzt sich dafür ein, dass die Beiträge der Gönnerinnen und Gönner vollumfänglich für die Luftrettung eingesetzt werden können und nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Enttäuscht nimmt sie den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, wonach die Gönnerbeiträge weiterhin mehrwertsteuerpflichtig sind.

Seit Juni 2008 bezahlt die Rega Mehrwertsteuer auf die Gönnerbeiträge im Umfang von rund 5.5 Mio. Franken jährlich. Die Rega sieht darin eine ungerechtfertigte Besteuerung eines schweizerischen Solidarwerks, das dank der Gönnerschaft ohne Staatsfinanzierung funktioniert.

Die Rega stellt als private, gemeinnützige Stiftung seit vielen Jahrzehnten die Luftrettung sicher. Der Staat entzieht ihr mit der Mehrwertsteuer Geld, das für die Luftrettung eingesetzt werden sollte.

Im Interesse von verunglückten und erkrankten Patientinnen und Patienten setzt sich die Rega auf politischem Weg weiterhin gegen die Besteuerung der Gönnerbeiträge zur Wehr.

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