Volksinitiativen sollen rascher vors Volk kommen
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates spricht sich einstimmig dafür aus, dass die maximale Behandlungsfrist für Volksinitiativen verkürzt wird. Eine gründliche Auseinandersetzung mit den Argumenten einer Volksinitiative soll aber nach wie vor gewährleistet bleiben.
Nationalrätin Graf-Litscher (SP, TG) verlangt mit ihrer parlamentarischen Initiative (Volksinitiativen rascher vors Volk ), dass die dem Parlament gesetzten Fristen für die Behandlung von Volksinitiativen verkürzt werden. Heute beträgt diese Frist 2 ½ Jahre; die Frist kann ein erstes Mal um 1 Jahr verlängert werden, wenn ein Rat einen direkten oder indirekten Gegenentwurf angenommen hat. Eine zweite Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich, wenn ein indirekter Gegenentwurf noch in der Differenzbereinigung steht.
Die SPK ist zwar der Auffassung, dass es im Interesse der Volksrechte liegt, wenn genügend Zeit zur Verfügung steht, damit sich die Öffentlichkeit und die Behörden sorgfältig mit dem Thema einer Volksinitiative auseinandersetzen können. Volksinitiativen erzielen häufig einen Teilerfolg, indem sie die Ausarbeitung von erfolgreichen Gegenentwürfen auslösen. Diese Ausarbeitung braucht Zeit. Das Beispiel der Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ zeigt aber, dass das Lancieren von mehreren Gegenentwürfen und die Möglichkeit einer zweiten Fristverlängerung den Eindruck erwecken können, dass hier die Volksabstimmung mit taktischen Motiven verzögert wird.
Die SPK berät zurzeit eine vom Ständerat bereits beschlossene Änderung des Parlamentsgesetzes ( Pa.Iv. SPK-SR. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes). Die Kommission hat mit 24 zu 0 Stimmen im Grundsatz beschlossen, das Anliegen der parlamentarischen Initiative Graf-Litscher in diese Vorlage zu integrieren. Im Vordergrund steht dabei die Aufhebung der zweiten Möglichkeit zur Fristverlängerung. Die Einzelheiten werden bei der Detailberatung dieser Vorlage geprüft werden.



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