Gewinnausschüttung SNB: Neue Vereinbarung unterzeichnet
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB unterzeichnet. Diese gilt für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015.
Unter der Voraussetzung einer positiven Ausschüttungsreserve bezahlt die SNB künftig jährlich 1 Milliarde Franken an Bund und Kantone. Es ist noch ungewiss, wann die nächste Ausschüttung stattfindet. Dies hängt von der weiteren Entwicklung an den Finanzmärkten ab.
Gemäss Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung.
Zur mittelfristigen Verstetigung regeln EFD und SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre. Dies erleichtert Bund und Kantonen die Finanzplanung.
Die neue Vereinbarung gilt für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015 und legt fest, dass die Ausschüttungsreserve wieder einen positiven Betrag aufweisen muss, bevor Ausschüttungen getätigt werden können. Für diesen Fall ist eine Gewinnausschüttung von 1 Milliarde Franken vorgesehen. Wann Ausschüttungen konkret möglich sind, hängt jedoch von der weiteren Entwicklung an den Finanzmärkten ab und ist damit ungewiss.
Sollte sich die finanzielle Situation der SNB deutlich verbessern und die Ausschüttungsreserve 10 Milliarden Franken übersteigen, so ist vorgesehen, den Ausschüttungsbetrag zu erhöhen. Die Höhe wird zwischen EFD und SNB vereinbart.



del.icio.us
Digg
Kommentar eintragen