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Personenfreizügigkeit: WAK macht Druck

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Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben hat sich mit verschiedenen Vorstössen aus dem Nationalrat zu den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit befasst. Diese Vorstösse verlangen einerseits Massnahmen zur besseren Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit, andererseits ein wirksames Sanktionensystem für den Fall der Nichteinhaltung von Gesamtarbeitsverträgen bzw. Normalarbeitsverträgen.

Die Kommission anerkennt, dass in dieser Sache Handlungsbedarf besteht und ist der Meinung, es müssten Massnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass sich die Probleme u. a. in den Bereichen des Lohndrucks und des unlauteren Wettbewerbs zuspitzen. Diese Probleme könnten nämlich dazu führen, dass die Bevölkerung nicht mehr hinter der Personenfreizügigkeit steht. Die Kommission hat zudem Kenntnis genommen von den laufenden Arbeiten des Bundesrates und insbesondere von seinem kürzlich in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf zu den beiden Schwerpunkten der traktandierten Motionen.

In den Augen der WAK-S sind diese Motionen angesichts des einschlägigen Vorentwurfs hinfällig geworden. Dafür möchte sie, dass der Entwurf des Bundesrates raschestmöglich vorliegt, damit die Massnahmen im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten können. Auf Anregung ihres Präsidenten hat die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, dem Parlament seinen Entwurf bis im Februar 2012 vorzulegen.

Ferner hat sich die Kommission einstimmig für den Beschluss ihrer Schwesterkommission ausgesprochen, der parlamentarischen Initiative Gysin (11.435. Keine Scheinselbständigkeit und keine Umgehung der flankierenden Massnahmen) Folge zu geben. Sie ersucht die Kommission des Nationalrates, den Entwurf des Bundesrates abzuwarten, um dann zu prüfen, wie die nicht berücksichtigten Initiativanliegen in die bundesrätliche Vorlage integriert werden können.

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