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Zollbefreiung für bestimmte IT-Produkte

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Der Bundesrat hat am 23. November 2011 beschlossen, für Multifunktionsdrucker, Flachbildschirme, Set-Top-Boxen, Telekommunikationskabel und bestimmte Kopfhörer ab 1. Januar 2012 Zollfreiheit zu gewähren. Mit dieser Anpassung trägt er den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO Rechnung.

Dank der Zollbefreiung für bestimmte IT-Produkte können die Schweizer Unternehmen sowie die Konsumentinnen und Konsumenten künftig Produkte günstiger einkaufen, was die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen stärkt. Hierbei gilt es anzumerken, dass kein Schweizer Unternehmen vergleichbare Produkte herstellt.

Die Schweiz hat sich 1998 dem WTO-Übereinkommen über die Informationstechnologie angeschlossen. Dieses sieht die Zollbefreiung für die vom Übereinkommen erfassten Produkte vor. Seit dessen Verabschiedung gab es im Bereich der Informationstechnologien zahlreiche technologische Weiterentwicklungen, denen die Unterzeichner des Übereinkommens Rechnung tragen müssen.

Diese Anpassung bedingt einerseits eine Änderung der Schweizer WTO-Verpflichtungsliste, die unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament ab 1. Januar 2012 provisorisch angewendet wird. Andererseits muss auch der schweizerische Zolltarif auf dem Verordnungsweg angepasst werden. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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