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Mastervereinbarung für Fachhochschulen gilt weiterhin

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Die Fachhochschulmastervereinbarung wird bis zum Inkrafttreten des neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) verlängert. Auf diese Verlängerung haben sich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK geeinigt. Die Vereinbarung definiert Anforderungen an die Masterstudiengänge, die an den Fachhochschulen seit 2008 angeboten werden.

Die Fachhochschulmastervereinbarung wurde 2007 zwischen dem EVD und der EDK abgeschlossen. Sie steuerte erfolgreich den Aufbau der Masterstufe, die an den Fachhochschulen seit 2008 entwickelt wurde. Ursprünglich war die Vereinbarung bis Ende 2011 befristet, nun wird sie bis Ende 2014 verlängert, da das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) voraussichtlich erst auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft treten wird. Damit kann ein lückenloser Übergang zur neuen Gesetzgebung sichergestellt werden. Masterstudiengänge an Fachhochschulen sind bewilligungspflichtig und müssen qualitative und quantitative Kriterien erfüllen.

Die Masterstufe wurde an den Schweizer Fachhochschulen mit der Bolognareform neu geschaffen. Sie ermöglicht Studierenden ein forschungsbasiertes Studium, das zu einer weitergehenden Berufsqualifizierung führt. Das berufqualifizierende Bachelorstudium bleibt aber auch nach Einführung der Masterstufe klar der Regelabschluss im Fachhochschulbereich. Aktuell bieten die Fachhochschulen rund 230 Bachelorstudiengänge und 70 Masterstudiengänge an. In Masterstudiengängen sind 5700 Studierende eingeschrieben, in Bachelorstudiengängen 47600 Studierende.

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