Entsorgungsgebühr ab 2012 im Voraus für alle Batterien
Die separate Sammlung und Verwertung von Batterien ist kostenintensiv. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in Zukunft für sämtliche Batterietypen über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Bisher unterlagen nur Haushaltsbatterien dieser Regelung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Verordnung in diesem Sinn angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Batterien enthalten Schadstoffe, aber auch wertvolle Metalle. Diese werden umweltgerecht entsorgt beziehungsweise zurückgewonnen. Zur Finanzierung dieses Recycling-Vorgangs wird auf Batterien eine Entsorgungsgebühr erhoben. Ab dem 1. Januar 2012 wird sie für alle Batterietypen im Voraus in Rechnung gestellt.
Das UVEK hat die Verordnung über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien in diesem Sinn angepasst. Bisher musste die Gebühr nur für Batterien bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm bereits beim Kauf bezahlt werden. Bei den schwereren Batterien fielen die Kosten erst bei der Entsorgung an.



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